Mietbedingungen (AGB) für die Autovermietung SafarovCar

1. Vermieter
2. Mietpreis
3. Vertragsschluss
4. Zahlung
5. Übergabe
6. Rückgabe
7. Stornierung
8. Berechtigte Fahrer
9. Nutzung des Fahrzeugs
10. Kraftstoff
11. Haftung des Mieters
12. Haftungsbegrenzung
13. Haftung des Vermieters
14. Reparaturen
15. Verhalten bei Unfall
16. Schlussbestimmungen

 

1. Vermieter

Anbieter und Vermieter der Fahrzeuge ist die Autovermietung SafarovCar, Kirchenweg 15, 25980 Sylt.

 

2. Mietpreis

2.1. Es gelten die Preise der jeweils bei der Anmietung gültigen Preisstaffelung.

2.2. Der Mietpreis wird immer inkl. Der gesetzlichen MwSt. ausgeschrieben.

 

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Fahrzeuge mit Verfügbarkeit und dazugehörigen Preisen stellt eine invitatio ad offerendum an den Mieter dar. Die Verbindliche Annahme des Fahrzeuges erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail einer Telefonischen Abmachung.

 

4. Zahlung

4.1. Die Zahlung erfolgt nach der Buchung aber vor Abholung des Fahrzeugs per Überweisung, oder per PayPal. Eine Bezahlung vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.

4.2. Aufgrund technischer Vorgaben der Kreditinstitute wird die Kreditkarte bzw. das Bankkonto des Kunden binnen sieben Tagen nach der Buchung belastet.

4.3. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Zahlung und Rückgabe des Fahrzeugs eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.

4.4. Es ist dem Kunden untersagt, Zahlungen zurückzubuchen, ohne dass der Vermieter zuvor benachrichtigt wurde und ihm die Gelegenheit gegeben wurde, den zu Unrecht eingezogenen Betrag binnen fünf Tagen zurückzuüberweisen. Die Kosten einer unberechtigten Rückbuchung trägt der Kunde.

 

5. Übergabe

5.1. Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Mietstation zur vereinbarten Zeit des ersten Miettages. Eine Übergabe ist vorbehaltlich einer Vereinbarung im Einzelfall nur zu den regulären Öffnungszeiten der Mietstation möglich.

5.2. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung, des Originals des Personalausweises und Führerscheins des Mieters, der gleichzeitig immer erster Fahrer des Fahrzeuges ist. Alle zusätzlichen Fahrer müssen bei der Übergabe anwesend sein und ebenfalls Personalausweis und Führerschein im Original vorlegen.

 

6. Rückgabe

6.1. Das Fahrzeug muss rechtzeitig innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters. Bei eigenmächtiger Verlängerung der Mietzeit durch den Mieter, werden die zusätzlichen Tage mit dem vollen Basispreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR netto berechnet.

6.2. Die Rückgabe hat regelmäßig bis 18:00 Uhr am letzten Tag der Anmietung zu erfolgen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

6.3. Die Rückgabe erfolgt wiederum an derselben Mietstation, an der auch die Übergabe erfolgt ist. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall zulässig, wenn Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder telefonisch vereinbart worden sind.

6.4. Nach Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt eine Prüfung auf Beschädigungen durch die Mitarbeiter der Mietstation. Der Kunde erhält eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Rückgabe nur, soweit keine Beschädigungen festgestellt wurden. Für die Prüfung räumen wir uns bei Rückgaben die ohne Persönlicher Anwesenheit stattfinden eine Bearbeitungszeit von 48 Stunden ein.

 

 

 

 

7. Stornierung

7.1. Die Stornierung einer Mietwagenbuchung ist bis 30 Tage vor der vereinbarten Übergabe kostenlos möglich.

7.2. Eine Stornierung, die weniger als 30 Tage aber mehr als sieben Tage vor der vereinbarten Übergabe erfolgt, ist gegen eine Gebühr von 45% des Bruttomietpreises möglich.

7.3. Eine Stornierung, die sieben Tage oder weniger vor der vereinbarten Übergabe erfolgt, ist gegen eine Gebühr von 80% des Bruttomietpreises möglich.

7.4. Holt ein Mieter trotz verbindlicher Buchung das Fahrzeug nicht am vereinbarten Übergabetag ab, berechnet der Vermieter trotzdem 100% des vereinbarten Bruttomietpreises.

7.5. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.

 

8. Berechtigte Fahrer

8.1. Der Mieter und jeder zusätzliche Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

8.2. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einem bei der Buchung angegebenen zusätzlichen Fahrer der mit 5,00€/Tag Aufpreis  berechnet wird geführt werden.

8.3. Für Mieter und/oder Fahrer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, werden die bei der Buchung angegebenen Zusatzkosten für „Junge Fahrer“ erhoben.

 

9. Nutzung des Fahrzeugs

9.1. Das Fahrzeug darf nur entsprechend der Vorschriften der StVO genutzt werden.

9.2. Insbesondere untersagt ist die Nutzung
a. zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitsübungen,
b. außerhalb für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Bereichen,
c. auf unbefestigten Straßen,
d. zum Transport von gefährlichen, z.B. leicht entzündlichen und giftigen Materialien,
e. zur oder bei Begehung von Straftaten,
f. zur Weitervermietung und
g. für alle Nutzungen, die über die vertragliche Nutzung hinausgehen.


9.3. Das Fahrzeug darf ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters die Insel Föhr nicht verlassen. Sofern das Fahrzeug nachweislich die Insel Sylt ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters verlassen hat, wird dem Mieter eine zusätzliche Schadensersatzpauschale in Höhe von 50,00 EUR berechnet. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine Zahlung der Kosten, fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR an.

9.4. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.


10. Kraftstoff

 

10.1. Der Mieter erhält das Fahrzeug stets mit komplett gefülltem Kraftstofftank.

10.2. Die Rückgabe hat ebenfalls mit komplett gefülltem Kraftstofftank zu erfolgen. Soweit das Fahrzeug nach der Rückgabe nachbetankt werde muss, wird dem Mieter zzgl. zum Preis für den Kraftstoff eine Aufwandspauschale von 25,00 EUR berechnet. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine Zahlung der Kosten für die Nachbetankung, fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR an.


11. Haftung des Mieters

 

11.1. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstehenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafzahlungen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.

11.2. Bei Schäden am Fahrzeug, Fahrzeugverlust und sonstiger Verletzung des Mietvertrages haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

11.3. Der Mieter hat das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

11.4. Für Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt zunächst die Haftpflichtversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung ein. Wird der Vermieter von der Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen, stellt der Mieter den Vermieter von diesen Ansprüchen frei, soweit der Mieter den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

11.5. Der Mieter haftet auch für eine übermäßige Verschmutzung des Innenraums, z.B. durch Hundehaare oder Sand. Wird das Fahrzeug in einem stark verschmutzten Zustand zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet den erhöhten Reinigungsaufwand, der mit einem Stundensatz jedoch mindestens einer Stunde von 20,00 EUR berechnet wird, zu übernehmen.

 

 

 


12. Haftungsbegrenzung

 

12.1. Die Haftungsbegrenzung erfasst ausschließlich Schäden, die durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, verursacht werden. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind keine Unfallschäden.


12.2. Nicht von der Haftungsbegrenzung erfasst sind Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs, z.B. durch Schaltfehler, Falschbetankung oder unsachgemäß geladene Ladung verursacht werden. So wie der Verlust des Fahrzeugs Schlüssel.

12.3. Die Haftungsbegrenzung deckt ebenfalls keine Schäden ab, die der Mieter durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht, insbesondere bei alkoholbedingten Fahrten

13. Haftung des Vermieters

13.1. Die Haftung des Vermieters wegen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

13.2. In Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch zu erwartenden und vorhersehbaren Schäden begrenzt. Dies gilt auch und gerade in Bezug auf nicht vorhersehbare und fernliegende, auch Verschleißschäden.

14. Reparaturen

Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich unter der Telefonnummer +49 (0) 4651 - 338 61 00 zu benachrichtigen, um eine kurzfristige Reparatur des Fahrzeugs zu gewährleisten.

15. Verhalten bei Unfall

15.1. Bei Unfällen ist der Vermieter unverzüglich unter der Telefonnummer +49 (0) 4654 - 338 61 00 zu benachrichtigen.


15.2. Der Mieter bzw. der Fahrer des Mietfahrzeugs sind verpflichtet, eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung des Unfallhergangs binnen 48 Stunden nach dem Unfall per E-Mail an den Vermieter zu senden.

 

15.3. Der Mieter bzw. der Fahrer des Fahrzeugs ist verpflichtet, die persönlichen Daten und Anschriften, sowie die Versicherungsdaten alle Unfallbeteiligten und Zeugen, ferne Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen und sonstige Informationen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten.

15.4. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 200,00 EUR ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, das polizeiliche Aktenzeichen, unter dem der Unfall aufgenommen wurde, an den Vermieter zu übermitteln.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Der Gerichtsstand wird gegenüber juristischen Personen in Niebüll vereinbart.

16.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt und sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich – auch per E-Mail – vereinbart werden.

16.3. Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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